AGB

  1. Nachfolgend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die von der c.i.p. GmbH (nachfolgend „c.i.p. immobilien“ genannt) angebotene Maklertätigkeit hinsichtlich Miet- und Verkaufsobjekten im Verhältnis zu den Interessenten/Angebotsempfängern sowie Mietern/Käufern solcher Objekte geregelt.
  2. Die Angebote von c.i.p. immobilien erfolgen auf Grundlage der vom Eigentümer oder anderen Auskunftsberechtigten erteilten Informationen. c.i.p. immobilien übernimmt keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Irrtum, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
  3. Der Maklervertrag mit c.i.p. immobilien kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit von c.i.p. immobilien auf Grundlage des Objekt-Exposés und der darin enthaltenen Bedingungen zustande.
  4. Die Angebote sind ausschließlich für den jeweiligen Angebotsempfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung von c.i.p. immobilien ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, sofern der Dritte das Geschäft abschließt, ohne zuvor mit c.i.p. immobilien einen Maklervertrag geschlossen zu haben. Weitergehende Schadensersatzansprüche von c.i.p. immobilien bleiben vorbehalten.
  5. c.i.p. immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
  6. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass anstelle des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von c.i.p. immobilien abweicht.
  7. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages in der gesetzlich vorgeschriebenen Form bzw. mit Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts verdient und fällig, sofern dieses im Zusammenhang mit dem vom Makler unterbreiteten Angebot und/oder Exposé steht. Der Kunde ist verpflichtet, c.i.p. immobilien die vereinbarten Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen mitzuteilen.
  8. Zurückbehaltungsrechte sowie die Aufrechnung gegenüber einer Provisionsforderung sind ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  9. Ist dem Interessenten bzw. Angebotsempfänger das von c.i.p. immobilien nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies c.i.p. immobilien unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt des Angebots bzw. Exposés, mitzuteilen. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung und schließt der Interessent bzw. Angebotsempfänger anschließend den Hauptvertrag ab, wird die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit vermutet. In diesem Fall ist der Empfänger verpflichtet, die im jeweiligen Exposé ausgewiesene Provision an c.i.p. immobilien zu zahlen.
  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig.
  11. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht widerspricht.